Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026-08-06
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der digital opua GmbH (nachfolgend “digital opua”) gegenüber Auftraggebern (nachfolgend “Kunde”). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit digital opua diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
digital opua erbringt Leistungen in drei Bereichen:
- Workshops (Festpreis-Pakete, siehe Workshop-Seite)
- Beratung (Tagessatz, Retainer, Monatsabo «KI-Sprechstunde» oder dreimonatiges Begleitmandat «KI-Sichtbarkeit Enablement», siehe Beratungs-Seite)
- Entwicklung (Projektpreis, individuell vereinbart, separat zu Workshops und Beratung)
Befähigungs-Pflicht:digital opua erbringt sämtliche Leistungen mit dem Ziel, den Kunden zur eigenständigen Fortführung zu befähigen. Daraus folgen drei Zusagen, die für alle drei Leistungsbereiche gelten:
- Jede Leistung endet mit dokumentierten Arbeitsergebnissen, die beim Kunden verbleiben und von ihm zeitlich und mengenmässig uneingeschränkt intern genutzt werden dürfen.
- digital opua vermittelt das zur Fortführung nötige Wissen und unterlässt es, technische oder vertragliche Abhängigkeiten zu schaffen, die vermeidbar sind.
- Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs dokumentiert digital opua eingesetzte Werkzeuge, Konfigurationen und Entscheidungswege so, dass ein fachkundiger Dritter sie fortführen kann. Geht der Wunsch des Kunden darüber hinaus, unterbreitet digital opua vorgängig eine Offerte; ohne Zustimmung des Kunden entstehen kein Zusatzaufwand und keine Zusatzforderung.
Diese Pflicht ist eine Bemühens-, keine Erfolgspflicht: Ob die Befähigung tatsächlich eintritt, hängt auch von der Mitwirkung des Kunden ab. Für das Begleitmandat «KI-Sichtbarkeit Enablement» ist der erwartete Mitwirkungsumfang in Ziffer 6 beziffert.
3. Vertragsschluss
Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung der digital opua oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Angebots zustande. Bei Workshops gilt die Buchung über das Buchungs-System mit Zahlungsbestätigung als Vertragsschluss.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit anwendbar. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zu begleichen. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
5. Workshop-spezifische Bedingungen
Stornierungsregelung Inhouse-Workshops:
- bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vor Termin: 50% des Workshop-Preises
- weniger als 7 Tage vor Termin: 100% des Workshop-Preises
Spezialkonditionen (Bundle-Rabatte, Workshop-zu-Consulting- Anrechnung, Hochschul- und NGO-Konditionen) richten sich nach den auf der Workshop-Seite veröffentlichten Bedingungen.
Reisekosten:Reise- und Anreisekosten für Inhouse-Workshops sind im Festpreis enthalten. Abweichend von Ziffer 6 wird für Workshops keine Reisezeit verrechnet.
6. Beratungsspezifische Bedingungen
Beratungsleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart. Reisezeiten zu Kundenterminen ausserhalb der Kantone Zürich und Zug werden zu 50% des Tagessatzes berechnet.
KI-Sprechstunde (Abo): Die KI-Sprechstunde wird abweichend vom Aufwandprinzip als Monatsabo erbracht. Es gelten die auf der Sprechstunden-Seite publizierten Pakete und Preise sowie folgende Bedingungen:
- Mindestlaufzeit drei Monate ab Vertragsbeginn, danach kündbar mit Wirkung auf das jeweilige Monatsende.
- Rechnungsstellung monatlich; im Übrigen gilt Ziffer 4.
- Ein Wechsel in ein höheres Paket ist jederzeit möglich, ein Wechsel in ein tieferes Paket auf das Ende der Mindestlaufzeit.
- Im Team-Paket sind die anfrageberechtigten Personen namentlich zu benennen; Änderungen sind digital opua mitzuteilen.
- Enthalten sind Beantwortung, Einschätzung und Empfehlung. Nicht enthalten sind Umsetzungsarbeiten (Contentproduktion, Tool-Konfiguration, Konzepte und Richtlinien, Workshops und Schulungen). Erfordert eine Anfrage voraussichtlich mehr als rund 30 Minuten Bearbeitung, unterbreitet digital opua vorgängig eine Offerte; ohne Zustimmung des Kunden entstehen kein Zusatzaufwand und keine Zusatzforderung.
- Abwesenheiten von mehr als zwei Wochen verlängern die Laufzeit um die Dauer der Abwesenheit.
- Die Antworten sind fachliche Einschätzungen. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Revisionsberatung.
KI-Sichtbarkeit Enablement (Begleitmandat): Das Enablement wird abweichend vom Aufwandprinzip als dreimonatiges Begleitmandat mit monatlicher Rechnungsstellung erbracht. Es gelten die auf der Angebotsseite publizierten Preise sowie folgende Bedingungen:
- Laufzeit drei Monate ab Vertragsbeginn. Abweichend von der KI-Sprechstunde besteht keine Mindestlaufzeit; der Kunde kann auf das jeweilige Monatsende kündigen.
- Leistungsgegenstand sind Ausgangsmessung und Zieldefinition, Methodenvermittlung und Werkzeugauswahl, Review der Arbeitsergebnisse sowie Eskalation bei technisch schwierigen Fällen. Die Umsetzung — Recherche und Themenauswahl, Texten und Veröffentlichen, laufende Messung sowie die Abstimmung mit internen Stakeholdern — verbleibt beim Kunden.
- Das Mandat setzt ein internes Team von mindestens zwei Personen voraus. Als Mitwirkung ist ein Aufwand von rund einem Arbeitstag pro Woche und Person einzuplanen. Bleibt die Mitwirkung aus, kann die angestrebte Befähigung nicht erreicht werden; die Vergütung bleibt geschuldet.
- Wird das Mandat über die vollen drei Monate geführt, wird die Hälfte des Preises eines vorangegangenen Workshops angerechnet, sofern dieser bei Mandatsbeginn nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Bei vorzeitiger Beendigung entfällt die Anrechnung.
- digital opua schuldet die Vermittlung von Methode und Beurteilungsfähigkeit, nicht einen bestimmten Sichtbarkeits- oder Zitationsgrad. Ob und wie Inhalte von Suchmaschinen oder KI-Systemen aufgegriffen werden, liegt ausserhalb des Einflussbereichs beider Parteien.
- Im Übrigen gilt Ziffer 4.
7. Entwicklungsspezifische Bedingungen
Entwicklungsleistungen werden auf Basis eines vorab vereinbarten Projektpreises oder nach Aufwand erbracht. Geistiges Eigentum an entwickelter Software und dokumentierten Konzepten geht nach vollständiger Bezahlung an den Kunden über, sofern nicht abweichend vereinbart. digital opua behält sich Nutzungsrechte an generischen, nicht kundenspezifischen Komponenten vor.
8. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
9. Haftung
digital opua haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist insgesamt auf den Auftragswert beschränkt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.