Für Angestellte · frei zugänglich · Stand 2026-07-28

KI am Arbeitsplatz — was du darfst
und was man mit dir darf

Elf Antworten für Angestellte in Schweizer Unternehmen. Ohne Paragrafendeutsch.

Zuerst die Entwarnung

Das meiste, was du über den EU AI Act liest, gilt nicht dir. Das Gesetz richtet sich an die Firma — an die, die KI-Systeme anbietet oder einsetzt. Als Angestellte bist du nicht die Adressatin der Pflichten. Was dich betrifft, sind zwei Dinge: ein paar allgemeine Regeln aus deinem Arbeitsvertrag und dem Datenschutz, die es schon vorher gab. Und Rechte, von denen die wenigsten wissen, dass sie sie haben.

Deshalb steht auf dieser Seite beides: erst was du darfst — und dann, was man eigentlich mit dir darf.

Teil 1

Was darf ich?

Die Fragen, die im Alltag tatsächlich aufkommen — und die ehrlichen Antworten darauf.

Kommt darauf an

Darf ich überhaupt KI benutzen, wenn es bei uns keine Regel dazu gibt?

Wahrscheinlich ja — aber «keine Regel» heisst nicht «alles erlaubt».

Kein Gesetz verbietet dir, KI-Werkzeuge für deine Arbeit zu nutzen. Was dich bindet, sind die allgemeinen Pflichten aus deinem Arbeitsvertrag: sorgfältig arbeiten und die Interessen deines Arbeitgebers wahren. Praktisch heisst das: Solange du nichts Vertrauliches preisgibst und prüfst, was die KI ausgibt, bevor du es verwendest, bewegst du dich im Rahmen. Heikel wird es genau dort, wo du Daten hineingibst — dazu die nächsten beiden Fragen.

Steht in: Sorgfalts- und Treuepflicht, Art. 321a OR.

Vorsicht

Darf ich Kundennamen oder Kundendaten eingeben?

Nur wenn deine Firma das geprüft und erlaubt hat. Im Zweifel nicht.

Sobald Personendaten in ein KI-Tool gehen, ist das eine Datenbearbeitung. Verantwortlich dafür ist dein Arbeitgeber, nicht du persönlich — aber das hilft dir wenig, wenn niemand geprüft hat, was der Anbieter mit den Daten macht und wo seine Server stehen. Genau deshalb ist «wir haben halt keine Regel» kein Freibrief, sondern ein Grund zur Vorsicht. Nimm anonymisierte oder erfundene Beispiele statt echter Namen, Adressen, Kundennummern oder Gesundheitsangaben; für die meisten Aufgaben reicht das vollständig.

Steht in: Revidiertes Datenschutzgesetz (revDSG); die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber.

Nein

Darf ich interne Dokumente hochladen — Verträge, Protokolle, Preislisten?

Ohne Freigabe nein. Hier stehst du persönlich gerade.

Verträge, Kalkulationen, Preislisten und Sitzungsprotokolle sind typischerweise Geschäftsgeheimnisse. Sie in ein fremdes System zu laden, kann deine Geheimhaltungspflicht verletzen — und die trifft dich persönlich, anders als die Datenschutzverantwortung aus der vorigen Frage. Sie wirkt ausserdem über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus fort. Eine brauchbare Faustregel: Was du nicht an eine aussenstehende Person mailen würdest, lädst du auch nicht in ein KI-Tool.

Steht in: Geheimhaltungspflicht, Art. 321a Abs. 4 OR.

Nein

Muss ich dazuschreiben, dass ein Text von der KI kommt?

In deinem Arbeitsalltag meistens nicht.

Die Kennzeichnungspflicht aus dem EU AI Act trifft die Firma als Betreiberin, nicht dich als Person. Und sie greift nur bei bestimmten Inhalten: bei täuschend echt wirkenden Bildern, Videos und Stimmen sowie bei Texten, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren. Interne Mails, Notizen, Protokolle und Werbetexte fallen nicht darunter. Sobald etwas nach aussen geht und unter dem Namen der Firma erscheint, wird es zur Firmenfrage — dann gib sie weiter, statt sie allein zu entscheiden.

Steht in: Art. 50 EU AI Act, verbindlich ab 2. August 2026 — Pflicht der Betreiber, also der Firma.

Vorsicht

Wer haftet, wenn die KI Unsinn schreibt und ich es übernehme?

Du verantwortest, was du abgibst. Die KI ist keine Ausrede — aber du haftest nicht schrankenlos.

Eine Haftung «der KI» gibt es rechtlich nicht. Was du unter deinem Namen oder im Namen der Firma abgibst, hast du zu verantworten — nicht anders, als wenn du eine Quelle falsch abgeschrieben hättest. Gegenüber deinem Arbeitgeber haftest du allerdings nur für Schaden, den du absichtlich oder fahrlässig verursachst, und wie streng das gemessen wird, hängt vom Einzelfall ab: von deiner Ausbildung, deinen Aufgaben und davon, was die Firma über deine Fähigkeiten wusste. Ob es überhaupt Regeln und Schulung gab, spielt dabei eine Rolle. Wer ungeprüft übernimmt, steht deutlich schlechter da als wer nachvollziehbar geprüft hat.

Steht in: Haftung des Arbeitnehmers, Art. 321e OR.

Kommt darauf an

Gehört mir oder der Firma, was die KI produziert?

Reiner KI-Output gehört niemandem. Wo deine eigene Leistung drinsteckt, entsteht das Recht zuerst bei dir.

Urheberrechtlich geschützt sind nur menschliche Schöpfungen. Ein Text oder Bild, das du per Prompt erzeugt und kaum bearbeitet hast, ist deshalb überhaupt nicht geschützt — auch die Firma könnte niemandem verbieten, es zu kopieren. Steckt dagegen deine eigene gestalterische Leistung darin, entsteht das Urheberrecht zunächst bei dir als Person; damit es auf den Arbeitgeber übergeht, braucht es eine vertragliche Abtretung, die in den meisten Arbeitsverträgen steht. Für Erfindungen und Designs gilt eine eigene, strengere Regel: Was du in Erfüllung deiner Arbeitspflicht entwickelst, gehört direkt der Firma.

Steht in: Urheberrechtsgesetz (URG); für Erfindungen und Designs Art. 332 OR.

Vorsicht

Darf ich ein KI-Bild verwenden, auf dem eine echte Person zu sehen ist?

Nur mit deren Einverständnis — und kennzeichnen, wenn es echt wirkt.

Ein realistisch wirkendes KI-Bild, das eine reale Person zeigt, gilt als Deepfake und muss offengelegt werden. Davon unabhängig hat jede Person ein Recht am eigenen Bild: Kolleginnen, Kunden oder Vorgesetzte in KI-Szenen zu setzen, braucht deren Einverständnis — auch wenn es als Scherz für den Teamkanal gedacht ist. Bei offensichtlich stilisierten oder comicartigen Darstellungen entfällt die Kennzeichnungspflicht, das Persönlichkeitsrecht aber nicht.

Steht in: Art. 50 EU AI Act für die Kennzeichnung; Persönlichkeitsschutz nach Art. 28 ZGB.

Teil 2

Was darf man mit mir?

Hier dreht sich die Richtung. In diesen Fragen bist du nicht diejenige, die etwas darf oder nicht darf — sondern diejenige, die geschützt ist. Zwei dieser Verbote gelten bereits seit Februar 2025.

Nein

Darf meine Firma mitlesen, was ich in die KI tippe?

Zur Kontrolle deines Verhaltens nein. Aus anderen Gründen unter Auflagen ja.

Überwachungssysteme, die das Verhalten der Angestellten am Arbeitsplatz kontrollieren sollen, sind unzulässig. Braucht die Firma Auswertungen aus anderen Gründen — Sicherheit, Betriebsabläufe, Leistungsmessung —, können sie zulässig sein, müssen aber so gestaltet sein, dass Gesundheit und Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt werden. Sobald dabei Personendaten bearbeitet werden, kommt das Datenschutzrecht hinzu: Du musst wissen, dass es überhaupt stattfindet. Eine heimliche Vollprotokollierung deiner Prompts ist davon nicht gedeckt.

Steht in: Art. 26 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3); ergänzend revDSG. Schweizer Arbeitsrecht, nicht EU AI Act.

Nein

Darf eine KI meine Stimmung, Müdigkeit oder Motivation messen?

Nein. Das ist seit dem 2. Februar 2025 verboten.

KI-Systeme, die am Arbeitsplatz Emotionen einer Person ableiten, sind untersagt — nicht bloss reguliert oder genehmigungspflichtig, sondern verboten. Das gilt für Kameras, die Gesichter auswerten, ebenso wie für Software, die aus Stimme, Tippverhalten oder Nachrichten auf deine Gefühlslage schliesst. Die einzige Ausnahme sind medizinische oder sicherheitstechnische Gründe, etwa Müdigkeitserkennung bei sicherheitskritischen Tätigkeiten. Und dieses Verbot gilt bereits — es gehört nicht zu dem, was im August 2026 dazukommt.

Steht in: Art. 5 Abs. 1 lit. f EU AI Act, in Kraft seit 2. Februar 2025.

Nein

Darf eine KI aus Gesicht oder Stimme auf Gewerkschaft, Religion oder politische Meinung schliessen?

Nein, ebenfalls verboten.

Biometrische Systeme, die aus Gesicht, Stimme oder anderen Körpermerkmalen auf Gewerkschaftszugehörigkeit, politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugung oder das Sexualleben schliessen, sind untersagt. Verboten ist ausserdem Social Scoring, also Menschen anhand ihres Sozialverhaltens zu bewerten, wenn daraus Benachteiligungen folgen. Beides gehört zu den Praktiken, die das Gesetz nicht abstuft, sondern ausschliesst.

Steht in: Art. 5 Abs. 1 lit. g und Art. 5 lit. c EU AI Act, in Kraft seit 2. Februar 2025.

Kommt darauf an

Darf eine KI über meine Bewerbung, Beförderung oder Kündigung entscheiden?

Nicht allein — und du kannst verlangen, dass ein Mensch die Entscheidung anschaut.

Ergeht eine Entscheidung ausschliesslich automatisiert und hat sie für dich rechtliche Folgen oder beeinträchtigt sie dich erheblich, muss man dich darüber informieren. Du kannst deinen Standpunkt darlegen und verlangen, dass eine natürliche Person die Entscheidung überprüft. Das gilt heute schon. Der EU AI Act stuft Personalauswahl zusätzlich als Hochrisiko ein — diese Pflichten wurden allerdings auf Dezember 2027 verschoben. Wer sich heute darauf beruft, beruft sich auf etwas, das noch nicht gilt; der belastbare Anker ist das Datenschutzrecht.

Steht in: Art. 21 revDSG (automatisierte Einzelentscheidung); bei EU-Bezug zusätzlich Art. 22 DSGVO.

Teil 3

Fünf Fragen, die du im Betrieb stellen kannst

Ein grosser Teil der Antworten oben endet bei «das hängt davon ab, ob es bei euch eine Regel gibt». Das ist keine Ausflucht, sondern der Punkt: Diese Regeln zu setzen ist Aufgabe des Arbeitgebers. Diese fünf Fragen bringen sie ins Rollen — ohne dass du dabei als Bedenkenträgerin dastehst.

  1. 01

    Gibt es bei uns eine Regel, welche KI-Werkzeuge ich benutzen darf?

    Klärt in einem Satz, ob du dich in einem geregelten oder ungeregelten Raum bewegst.

  2. 02

    Welche Daten darf ich eingeben — und welche ausdrücklich nicht?

    Die häufigste Unsicherheit und zugleich das grösste Risiko für die Firma.

  3. 03

    Wer prüft, was die KI ausgibt, bevor es nach aussen geht?

    Macht sichtbar, ob es einen Freigabeschritt gibt oder ob er stillschweigend bei dir liegt.

  4. 04

    Was passiert, wenn dabei ein Fehler passiert — wie ist das geregelt?

    Wer diese Frage vorher stellt, steht nachher besser da.

  5. 05

    Wird ausgewertet, wie ich diese Werkzeuge nutze? Wenn ja, was genau?

    Du hast ein Recht darauf, das zu wissen — Überwachung zur Verhaltenskontrolle ist ohnehin unzulässig.

Eine Seite zum Weiterreichen

Diese Seite ist zum Weiterreichen gedacht. Sie stellt keine Forderungen, sondern benennt die fünf Punkte, die in einem Betrieb geregelt sein sollten, sobald Mitarbeitende KI-Werkzeuge verwenden — was in den meisten Betrieben längst der Fall ist, auch ohne Beschluss.

KI-Nutzung bei uns — fünf Punkte, die geklärt sein sollten

  1. 1Werkzeugliste

    Welche KI-Werkzeuge sind freigegeben, welche nicht? Eine kurze Liste genügt. Ohne sie entscheidet jede Person für sich, und niemand weiss, wo Firmendaten liegen.

  2. 2Datenregel

    Welche Daten dürfen hinein, welche nicht? Mindestens: keine Kundendaten und keine internen Dokumente in Werkzeuge, die nicht geprüft sind. Das schützt die Firma und entlastet die Mitarbeitenden.

  3. 3Freigabeschritt

    Wer prüft KI-erzeugte Inhalte, bevor sie nach aussen gehen? Diese Rolle sollte benannt sein, sonst liegt sie stillschweigend bei der Person, die das Werkzeug bedient hat.

  4. 4Kennzeichnung

    Ab dem 2. August 2026 müssen bestimmte KI-Inhalte gekennzeichnet werden — vor allem täuschend echte Bilder, Videos und Stimmen. Die Pflicht trifft den Betrieb, nicht die einzelne Mitarbeiterin. Eine Standardformulierung pro Kanal reicht als Vorbereitung.

  5. 5Transparenz in beide Richtungen

    Wird die Nutzung ausgewertet? Wenn ja, sollten die Mitarbeitenden das wissen. Systeme zur Kontrolle des Verhaltens sind unzulässig, und KI, die am Arbeitsplatz Emotionen ableitet, ist seit Februar 2025 verboten.

Für die Umsetzung genügt in kleineren Betrieben ein bis zwei Seiten. Wichtiger als der Umfang ist, dass die Punkte überhaupt entschieden sind.

Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse. Die Seite soll bei deiner Vorgesetzten landen, nicht in unserem Verteiler.

Und wenn du die Regeln setzt, statt sie zu suchen?

Dann ist der Kennzeichnungs-Guide für Betriebe der nächste Schritt — oder ein halber Tag Workshop, an dessen Ende Inventar, Regeln und Standardformulierungen stehen.