Die Fragen, die im Alltag tatsächlich aufkommen — und die ehrlichen Antworten darauf.
Kommt darauf an
Darf ich überhaupt KI benutzen, wenn es bei uns keine Regel dazu gibt?
Wahrscheinlich ja — aber «keine Regel» heisst nicht «alles erlaubt».
Kein Gesetz verbietet dir, KI-Werkzeuge für deine Arbeit zu nutzen. Was dich bindet, sind die allgemeinen Pflichten aus deinem Arbeitsvertrag: sorgfältig arbeiten und die Interessen deines Arbeitgebers wahren. Praktisch heisst das: Solange du nichts Vertrauliches preisgibst und prüfst, was die KI ausgibt, bevor du es verwendest, bewegst du dich im Rahmen. Heikel wird es genau dort, wo du Daten hineingibst — dazu die nächsten beiden Fragen.
Steht in: Sorgfalts- und Treuepflicht, Art. 321a OR.
Vorsicht
Darf ich Kundennamen oder Kundendaten eingeben?
Nur wenn deine Firma das geprüft und erlaubt hat. Im Zweifel nicht.
Sobald Personendaten in ein KI-Tool gehen, ist das eine Datenbearbeitung. Verantwortlich dafür ist dein Arbeitgeber, nicht du persönlich — aber das hilft dir wenig, wenn niemand geprüft hat, was der Anbieter mit den Daten macht und wo seine Server stehen. Genau deshalb ist «wir haben halt keine Regel» kein Freibrief, sondern ein Grund zur Vorsicht. Nimm anonymisierte oder erfundene Beispiele statt echter Namen, Adressen, Kundennummern oder Gesundheitsangaben; für die meisten Aufgaben reicht das vollständig.
Steht in: Revidiertes Datenschutzgesetz (revDSG); die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber.
Nein
Darf ich interne Dokumente hochladen — Verträge, Protokolle, Preislisten?
Ohne Freigabe nein. Hier stehst du persönlich gerade.
Verträge, Kalkulationen, Preislisten und Sitzungsprotokolle sind typischerweise Geschäftsgeheimnisse. Sie in ein fremdes System zu laden, kann deine Geheimhaltungspflicht verletzen — und die trifft dich persönlich, anders als die Datenschutzverantwortung aus der vorigen Frage. Sie wirkt ausserdem über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus fort. Eine brauchbare Faustregel: Was du nicht an eine aussenstehende Person mailen würdest, lädst du auch nicht in ein KI-Tool.
Steht in: Geheimhaltungspflicht, Art. 321a Abs. 4 OR.
Nein
Muss ich dazuschreiben, dass ein Text von der KI kommt?
In deinem Arbeitsalltag meistens nicht.
Die Kennzeichnungspflicht aus dem EU AI Act trifft die Firma als Betreiberin, nicht dich als Person. Und sie greift nur bei bestimmten Inhalten: bei täuschend echt wirkenden Bildern, Videos und Stimmen sowie bei Texten, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren. Interne Mails, Notizen, Protokolle und Werbetexte fallen nicht darunter. Sobald etwas nach aussen geht und unter dem Namen der Firma erscheint, wird es zur Firmenfrage — dann gib sie weiter, statt sie allein zu entscheiden.
Steht in: Art. 50 EU AI Act, verbindlich ab 2. August 2026 — Pflicht der Betreiber, also der Firma.
Vorsicht
Wer haftet, wenn die KI Unsinn schreibt und ich es übernehme?
Du verantwortest, was du abgibst. Die KI ist keine Ausrede — aber du haftest nicht schrankenlos.
Eine Haftung «der KI» gibt es rechtlich nicht. Was du unter deinem Namen oder im Namen der Firma abgibst, hast du zu verantworten — nicht anders, als wenn du eine Quelle falsch abgeschrieben hättest. Gegenüber deinem Arbeitgeber haftest du allerdings nur für Schaden, den du absichtlich oder fahrlässig verursachst, und wie streng das gemessen wird, hängt vom Einzelfall ab: von deiner Ausbildung, deinen Aufgaben und davon, was die Firma über deine Fähigkeiten wusste. Ob es überhaupt Regeln und Schulung gab, spielt dabei eine Rolle. Wer ungeprüft übernimmt, steht deutlich schlechter da als wer nachvollziehbar geprüft hat.
Steht in: Haftung des Arbeitnehmers, Art. 321e OR.
Kommt darauf an
Gehört mir oder der Firma, was die KI produziert?
Reiner KI-Output gehört niemandem. Wo deine eigene Leistung drinsteckt, entsteht das Recht zuerst bei dir.
Urheberrechtlich geschützt sind nur menschliche Schöpfungen. Ein Text oder Bild, das du per Prompt erzeugt und kaum bearbeitet hast, ist deshalb überhaupt nicht geschützt — auch die Firma könnte niemandem verbieten, es zu kopieren. Steckt dagegen deine eigene gestalterische Leistung darin, entsteht das Urheberrecht zunächst bei dir als Person; damit es auf den Arbeitgeber übergeht, braucht es eine vertragliche Abtretung, die in den meisten Arbeitsverträgen steht. Für Erfindungen und Designs gilt eine eigene, strengere Regel: Was du in Erfüllung deiner Arbeitspflicht entwickelst, gehört direkt der Firma.
Steht in: Urheberrechtsgesetz (URG); für Erfindungen und Designs Art. 332 OR.
Vorsicht
Darf ich ein KI-Bild verwenden, auf dem eine echte Person zu sehen ist?
Nur mit deren Einverständnis — und kennzeichnen, wenn es echt wirkt.
Ein realistisch wirkendes KI-Bild, das eine reale Person zeigt, gilt als Deepfake und muss offengelegt werden. Davon unabhängig hat jede Person ein Recht am eigenen Bild: Kolleginnen, Kunden oder Vorgesetzte in KI-Szenen zu setzen, braucht deren Einverständnis — auch wenn es als Scherz für den Teamkanal gedacht ist. Bei offensichtlich stilisierten oder comicartigen Darstellungen entfällt die Kennzeichnungspflicht, das Persönlichkeitsrecht aber nicht.
Steht in: Art. 50 EU AI Act für die Kennzeichnung; Persönlichkeitsschutz nach Art. 28 ZGB.