Praxisguide · frei zugänglich · Stand 2026-07-28

KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026

Der Praxisguide für Selbstständige, KMU und Content-Verantwortliche in der Schweiz

Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten des EU AI Act für alle, die KI beruflich einsetzen. Dieser Guide übersetzt Artikel 50 in klare Antworten: Was musst du kennzeichnen, was nicht — und wie.

Der häufigste Irrtum: «Das wurde doch verschoben»

Der Digital Omnibus hat Fristen des AI Act verschoben — aber nicht diese. Artikel 50 wurde ausdrücklich von der Verschiebung ausgenommen und gilt unverändert ab dem 2. August 2026. Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Wer aus einer Fristen-Tabelle mitnimmt, er habe bis Dezember Zeit, verwechselt zwei verschiedene Regelungen.

Ebenfalls oft verwechselt: die maschinenlesbare Kennzeichnung (Wasserzeichen, Metadaten). Das ist eine Pflicht der Anbieter generativer Systeme nach Art. 50 Abs. 2 — nicht deine. Du musst keine technischen Wasserzeichen selbst einbauen. Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 im Markt waren, nennen juristische Fachbeiträge eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026; das betrifft die Anbieter und ändert nichts an deinen eigenen Pflichten ab August.

01

Die Rechtslage in Kürze

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1689 — der EU AI Act —, in Kraft seit dem 1. August 2024. Artikel 50 regelt Transparenzpflichten in vier Szenarien und unterscheidet dabei zwischen Anbietern generativer KI-Systeme und Betreibern, also allen, die ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzen. Als Selbstständige, Agentur oder KMU bist du Betreiberin — und damit direkt erfasst.

  • KI interagiert direkt mit Menschen (Chatbots, Assistenten)

    Hinweispflicht — ausser die KI-Natur ist offensichtlich

  • KI erzeugt synthetische Inhalte (Text, Bild, Audio, Video)

    Maschinenlesbare Kennzeichnung — Pflicht der Anbieter, nicht der Betreiber

  • KI erkennt Emotionen oder klassifiziert biometrisch

    Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen

  • KI erzeugt Deepfakes oder Texte zu Themen von öffentlichem Interesse

    Offenlegungspflicht der Betreiber — das ist deine Pflicht

Fristen im Überblick

DatumWas gilt
1. August 2024EU AI Act in Kraft getreten
2. Februar 2025Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) verbindlich
2. August 2025Transparenzpflichten für GPAI-Modellanbieter (Art. 53)
10. Juni 2026betrifft dichFinaler Code of Practice der EU-Kommission zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte — freiwillig, aber der massgebliche Referenzrahmen
2. August 2026betrifft dichArtikel 50 vollständig verbindlich — vom Digital Omnibus ausdrücklich ausgenommen und damit unverändert in Kraft
2. Dezember 2027 / 2. August 2028Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme — das ist die Frist, die der Digital Omnibus verschoben hat

02

Gilt das überhaupt für mich in der Schweiz?

Meistens ja. Die Schweiz hat kein eigenes KI-Gesetz — der EU AI Act erfasst dich aber über das Marktortprinzip, sobald deine Inhalte oder Systeme die EU erreichen.

Marktortprinzip statt Sitzprinzip

Artikel 2 des AI Act knüpft nicht an den Firmensitz an, sondern an den Markt. Erfasst sind Anbieter und Betreiber, die ein KI-System in der EU bereitstellen oder in Betrieb nehmen — und ausdrücklich auch solche, deren erzeugte Ergebnisse in der Union verwendet werden. Ein Schweizer Sitz schützt dich also nicht.

Was das praktisch heisst

Wenn du EU-Kundschaft ansprichst, EU-Leserinnen und -Leser hast, auf Plattformen mit EU-Publikum publizierst oder einen Chatbot betreibst, den Menschen aus der EU nutzen können, bist du im Anwendungsbereich. Für die meisten Schweizer Online-Angebote ist das der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Schweizer Recht: bewusst kein EU-Nachbau

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 entschieden, kein KI-Gesetz nach EU-Vorbild zu schaffen, sondern sektoriell zu regulieren und das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz zu ratifizieren. Die Schweiz hat die Konvention im März 2025 unterzeichnet; eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung ist bis Ende 2026 angekündigt. Eine Schweizer Kennzeichnungspflicht analog Art. 50 existiert derzeit nicht.

Datenschutz: revDSG statt DSGVO

Für Schweizer Verantwortliche gilt in erster Linie das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit 1. September 2023). Die DSGVO kommt zusätzlich zur Anwendung, wenn du Personen in der EU bearbeitest. Kennzeichnung und Datenschutz sind zwei getrennte Ebenen — Art. 50 sagt nichts darüber, welche Daten du in ein KI-Tool geben darfst.

Lauterkeitsrecht: UWG (CH), nicht § 3a UWG (DE)

Deutsche Guides verweisen für Abmahnrisiken auf § 3a UWG. In der Schweiz ist die einschlägige Norm das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, insbesondere Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG (irreführende Angaben). Erfundene Kundenstimmen oder KI-Personen, die als echte Kundschaft ausgegeben werden, sind unabhängig vom AI Act unlauter.

Aufsicht

In der Schweiz gibt es keine Behörde, die Art. 50 durchsetzt. Die Durchsetzung erfolgt über die EU-Marktüberwachung, soweit ein EU-Bezug besteht — und über den zivilrechtlichen Weg, wenn Mitbewerber oder Konsumentenschutzorganisationen Irreführung geltend machen.

03

Was kennzeichnen — und was nicht

Die wichtigste Tabelle des Guides. Welcher Inhaltstyp ist kennzeichnungspflichtig, welcher nicht.

InhaltstypPflichtAusnahmeForm
KI-Text zu Themen von öffentlichem InteresseJaMenschliche redaktionelle Kontrolle mit VerantwortungsübernahmeTextueller Hinweis vor oder nach dem Text
KI-Text für Marketing, Werbung, ProduktbeschreibungenNein
Deepfake-Bild (täuschend echte Personen, Orte oder Ereignisse)Ja, immerNur bei offensichtlicher Kunst, Satire oder FiktionDirekt am Bild sichtbar
KI-Symbolbild oder abstrakte IllustrationNeinKein Wirklichkeitsbezug
Eigenes Foto mit realistischem KI-HintergrundWahrscheinlich jaWenn der Gesamteindruck täuschend echt wirktDirekt am Bild
KI-Bildbearbeitung (Retusche, Farbe, Schärfe)NeinKeine wesentliche Inhaltsveränderung
Video, vollständig KI-generiert oder DeepfakeJaOffensichtliche Kunst oder SatireZu Beginn und in regelmässigen Abständen
Video mit KI-Schnitt, Filtern oder UntertitelnNeinNur technische Bearbeitung
Synthetische Stimme oder KI-AudioJaGesprochener Hinweis am Anfang
Chatbot auf der WebsiteJaWenn offensichtlich erkennbar eine MaschineVor oder bei der ersten Interaktion
Buch, vollständig KI-generiert ohne redaktionelle KontrolleJaHinweis im Impressum
Buch, KI als Hilfsmittel mit Prüfung durch die AutorenschaftNeinRedaktionelle Kontrolle greiftOptional empfohlen

Zwei Fragen lösen fast jeden Fall

  1. 1. Wirkt der Inhalt täuschend echt?
  2. 2. Hast du ihn substanziell geprüft und übernimmst du die Verantwortung?

04

Die vier Ausnahmen

1Redaktionelle Kontrolle — gilt nur für Texte

Die wichtigste Ausnahme überhaupt. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der KI-Text wurde einer substanziellen menschlichen Prüfung unterzogen, und eine natürliche oder juristische Person übernimmt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung. Wer einen KI-Entwurf inhaltlich prüft, ergänzt, korrigiert und unter eigenem Namen veröffentlicht, fällt unter die Ausnahme.

Blosses Durchwinken ohne inhaltliche Prüfung genügt nicht. Die Kontrolle muss substanziell sein — und sie greift nicht für Bilder, Videos oder Audio.

2Offensichtliche Kunst, Satire, Fiktion

Für eindeutig künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Inhalte gelten erleichterte Regeln. Statt einer in das Werk integrierten Kennzeichnung genügt ein allgemeiner Hinweis, der den Genuss des Werkes nicht beeinträchtigt — etwa im Impressum. Ein Roman mit KI-generierten Illustrationen braucht keinen Hinweis auf jeder Seite.

3Technisch unterstützende Funktion

Erfüllt die KI nur eine unterstützende Funktion bei der Standardbearbeitung und verändert die Aussage des Inhalts nicht wesentlich, entfällt die Pflicht. Das deckt Grammatikkorrektur, Licht- und Farbkorrektur, Rauschreduzierung, Schärfung und in der Regel das Freistellen von Hintergründen ab, solange das Produkt selbst echt bleibt.

4Abstrakte Bilder ohne Wirklichkeitsbezug

Ein KI-Symbolbild ohne erkennbaren Bezug zu einer realen Person oder einem realen Ort ist kein Deepfake. Massgeblich ist der visuelle Gesamteindruck: Könnte eine durchschnittlich aufmerksame Person das Bild für echt halten?

05

Anwendungsfälle

Such dir den Bereich, der dich betrifft.

Fotos von dir selbst

  • Wahrscheinlich Pflicht

    Echtes Foto, Hintergrund realistisch mit KI ausgetauscht (Büro, Stadt)

    Der Gesamteindruck ist realistisch und könnte als authentisch wahrgenommen werden.

  • Keine Pflicht

    Echtes Foto, KI-Retusche von Haut, Licht und Farbe

    Nur technische Optimierung, keine wesentliche Inhaltsveränderung.

  • Keine Pflicht

    Echtes Foto mit offensichtlich stilisiertem oder künstlerischem KI-Hintergrund

    Kein Deepfake, weil offensichtlich nicht echt.

  • Pflicht

    Vollständig KI-generiertes Businessfoto an einem Ort, an dem du nie warst

    Zeigt eine reale Person in einer erfundenen realen Situation — das ist die Definition eines Deepfakes.

Social Media — Posts, Reels, Stories

  • Keine Pflicht

    KI-generierter LinkedIn-Post über dein eigenes Angebot, unverändert übernommen

    Business- und Produktthemen sind keine Angelegenheiten von öffentlichem Interesse im Sinne der Verordnung.

  • Pflicht

    KI-generierter Post zu Gesundheit, Politik oder gesellschaftlichen Themen

    Themen von öffentlichem Interesse — ausser du hast den Text substanziell überarbeitet und übernimmst die Verantwortung.

  • Pflicht

    KI-Bild einer Person am Laptop, das wie ein echtes Foto wirkt

    Fotorealismus entscheidet, nicht das Werkzeug. Klar illustrative oder stilisierte Bilder bleiben frei.

  • Pflicht

    KI-Avatar oder virtuelle Brand-Persona betreibt dein Profil

    Nutzerinnen und Nutzer dürfen nicht glauben, sie kommunizierten mit einem Menschen.

  • Pflicht

    Reel mit KI-Voiceover

    Synthetische Stimmen fallen ausdrücklich unter die Transparenzpflichten.

  • Keine Pflicht

    Video mit automatischen Untertiteln oder KI-Schnitt

    Technische Bearbeitung ohne wesentliche Inhaltsveränderung.

Videos

  • Pflicht

    Vollständig KI-generiertes Erklärvideo (Sora, Runway und Vergleichbares)

    Hinweis zu Beginn des Videos sowie im Titel oder in der Beschreibung.

  • Pflicht, immer

    Deepfake-Video — dein Gesicht in einer anderen Situation

    Kernfall der Deepfake-Regelung, keine Ausnahme einschlägig.

  • Keine Pflicht

    KI-gestützter Schnitt, Farbkorrektur, Untertitel

    Technische Bearbeitung.

  • Grenzfall

    Eigenes Video mit realistischem KI-Greenscreen-Hintergrund

    Je realistischer der Hintergrund, desto eher Kennzeichnung. Wirkt er täuschend echt, gilt die Pflicht.

  • Pflicht

    Voice Clone oder KI-Sprachsynthese

    Gesprochener oder schriftlicher Hinweis zu Beginn. Bei geklonten Stimmen realer Personen zusätzlich das Persönlichkeitsrecht beachten.

Podcast

  • Abhängig vom Thema

    KI-generiertes Skript, von dir selbst gesprochen, inhaltlich kaum verändert

    Bei Themen öffentlichen Interesses kennzeichnen. Bei Inhalten zum eigenen Angebot besteht keine Pflicht.

  • Pflicht

    Synthetische KI-Stimme spricht die Episode

    Gesprochener Hinweis am Anfang der Aufnahme.

  • Keine Pflicht

    KI nur zur Recherche genutzt, alles selbst eingesprochen

    KI als Recherchewerkzeug erzeugt keinen kennzeichnungspflichtigen synthetischen Inhalt.

Bücher

  • Keine Pflicht

    KI zur Recherche genutzt, Buch selbst geschrieben

    KI ist Werkzeug, die Autorenschaft liegt bei dir.

  • Keine gesetzliche Pflicht

    KI-Entwürfe als Basis, von dir substanziell überarbeitet

    Redaktionelle Kontrolle greift. Ein freiwilliger Hinweis ist aus Transparenzgründen trotzdem empfehlenswert.

  • Pflicht

    Buch weitgehend von KI geschrieben, nur oberflächlich geprüft

    Kein redaktioneller Prozess mit substanzieller menschlicher Verantwortung.

  • Abhängig vom Realismus

    KI-generierte Illustrationen oder Coverbild

    Pflicht bei realistischen Darstellungen von Personen oder Orten. Bei klar illustrativem Stil genügt ein Hinweis im Impressum.

Website, Newsletter und Online-Kurse

  • Pflicht

    KI-Chatbot auf der Website

    Hinweis vor oder bei der ersten Interaktion. Verantwortlich bist du als Betreiberin der Website — auch wenn der Bot von einem Drittanbieter stammt.

  • Keine Pflicht

    KI-geschriebene Salespage, Über-mich-Seite, Produkttexte

    Reine Marketing- und Werbetexte sind nicht erfasst. Mit eigener Prüfung bist du doppelt abgesichert.

  • Pflicht

    KI-geschriebener Newsletter zu Gesundheits- oder Gesellschaftsthemen

    Themen von öffentlichem Interesse — ausser bei substanzieller redaktioneller Prüfung mit Verantwortungsübernahme.

  • Keine Pflicht

    Kursunterlagen, Workbooks und Slides mit KI erstellt

    Interne Kursmaterialien sind nicht erfasst. Bei Publikation für ein breites Publikum zu Themen öffentlichen Interesses ist Kennzeichnung empfohlen.

06

Retusche oder Manipulation?

BearbeitungWirkungTendenz
Helligkeit, Kontrast, Farben anpassenAussage bleibt identischKeine Pflicht
Rauschen reduzieren, schärfenNur Qualität optimiertKeine Pflicht
Hautunreinheiten entfernen, leichte GlättungMotiv unverändertKeine Pflicht
Zuschnitt, leichte HintergrundunschärfeBildaussage gleichKeine Pflicht
Eigene Person in ein typisches Business-Setting gesetztRealismus und Erwartung entscheidenEher kennzeichnen
Produktfoto KI-perfektioniert, Hintergrund generiertProdukt echt, Umgebung erfundenEher kennzeichnen
Hintergrund durch realitätsgetreuen KI-Ort ersetztDu stehst, wo du nie warstKlar Pflicht
Personen, Gebäude oder Objekte hinzufügen oder entfernenEreignis wirkt anders als realKlar Pflicht
Verjüngung oder massive Veränderung von KörpermerkmalenFalsches Bild von dirKlar Pflicht
Face-Swap in einer realen SzeneNeue Realität, echte Personen betroffenKlar Pflicht

Frag dich: Optimiere ich nur — oder erzähle ich eine neue Geschichte? Sobald eine neue Realität entsteht, kennzeichne. In der Grauzone gilt: im Zweifel kennzeichnen.

07

Was ein Deepfake nach dem Gesetz ist

Als Deepfake gilt ein KI-erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäss erscheinen würde.

Der Begriff ist weiter als das klassische Fake-Video einer Politikerin. Nach der Auslegung der EU-Kommission kann auch ein fotorealistisch generiertes, frei erfundenes Gesicht erfasst sein, wenn es so echt wirkt, dass Verwechslungsgefahr besteht.

Kein Deepfake — und damit keine Pflicht

  • Offensichtlich stilisierte oder abstrakte KI-Bilder
  • Cartoons und deutlich unnatürliche KI-Grafiken
  • Inhalte, die ausschliesslich privat genutzt werden

08

Form, Platzierung und fertige Formulierungen

Das Gesetz verlangt eine Kennzeichnung «in klarer und eindeutiger Weise» spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion. Ein bestimmtes Format schreibt es nicht vor. Der finale Code of Practice vom 10. Juni 2026 empfiehlt als technischen Standard C2PA. Bis ein einheitliches EU-Label vorliegt, gilt ein Label mit «KI» beziehungsweise «AI» als Übergangslösung.

MediumPlatzierung
BilderAb der ersten Wahrnehmung sichtbar — direkt im Bild oder als Bildunterschrift
VideoZu Beginn und in regelmässigen Abständen; bei Livestreams durchgehend
Audio und PodcastGesprochener Hinweis am Anfang
TextOberhalb des Textes oder nahe der Überschrift
ChatbotVor oder bei der ersten Interaktion

Musterformulierungen zum Übernehmen

Social-Media-Post, Text
Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt.
Social-Media-Post mit redaktioneller Prüfung
Dieser Beitrag entstand mit KI-Unterstützung und wurde von mir inhaltlich geprüft und verantwortet.
KI-generiertes Bild
KI-generiertes Bild (erstellt mit [Tool-Name]).
Video mit KI-Anteil
Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte.
Podcast oder Video mit KI-Stimme
Diese Episode wurde mithilfe einer KI-Stimme ([Tool-Name]) produziert.
Chatbot auf der Website
Ich bin ein KI-Assistent und helfe dir bei Fragen zu [Thema]. Bei komplexen Anliegen leite ich dich an einen Menschen weiter.
Buch, KI nur als Recherche- und Ideenwerkzeug
Für dieses Buch wurden KI-Tools zur Recherche und Ideensammlung genutzt. Auswahl, Gewichtung und Formulierung der Inhalte stammen von der Autorenschaft.
Buch, KI-Entwürfe substanziell überarbeitet
Teile der Rohfassungen wurden mit Unterstützung generativer KI-Systeme erstellt. Alle Inhalte wurden redaktionell überarbeitet, ergänzt und inhaltlich verantwortet.
Buch, überwiegend KI-generiert
Dieses Buch wurde in erheblichem Umfang mit Hilfe generativer KI-Systeme erstellt. Die Inhalte wurden vor Veröffentlichung redaktionell geprüft, ersetzen jedoch keine individuelle Beratung.
Allgemeiner Website-Disclaimer
Auf dieser Website werden KI-gestützte Tools zur Content-Erstellung eingesetzt. KI-generierte Inhalte sind entsprechend gekennzeichnet. Für alle veröffentlichten Inhalte übernehmen wir die redaktionelle Verantwortung.
Beispielpersonen statt echter Kundenstimmen
Die abgebildeten Personen sind KI-generierte Illustrationen und keine echten Kundinnen und Kunden. Die folgenden Szenarien sind fiktive Beispiele auf Basis typischer Kundensituationen.

09

Sanktionen und Plattformregeln

VerstossMaximales Bussgeld
Verbotene KI-Praktiken (Art. 5)bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
Verletzung der Transparenzpflichten (Art. 50)bis 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes
Falsche Angaben gegenüber Behördenbis 7,5 Mio. EUR oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes

Für KMU und Start-ups gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte. Die genannten Obergrenzen zielen auf grosse Unternehmen und schwere Verstösse. Für kleine Betriebe ist realistischerweise mit Hinweisen, Beanstandungen und Nachbesserungsaufforderungen zu rechnen — entscheidend ist, dass du nicht bewusst täuschst und belegen kannst, dass du die Vorgaben ernst nimmst.

Plattformen regeln teilweise strenger

  • Instagram und Facebook (Meta)

    Kennzeichnungspflicht für realistische KI-Inhalte, besonders bei Gesichtern und Deepfakes

  • YouTube

    Kennzeichnungspflicht bei realistischen KI-Videos, besonders bei Deepfakes von Personen

  • TikTok

    Eigenes Label-System für generative Inhalte

  • LinkedIn

    Keine eigene strenge Regel, der EU AI Act gilt aber unabhängig davon

  • Amazon KDP

    Unterscheidet «KI-generiert» und «KI-unterstützt»; Meldung teilweise auch dann verlangt, wenn das Gesetz sie nicht fordert

Drei Ebenen gelten gleichzeitig: Gesetz (EU AI Act), Plattformregeln (Meta, YouTube, Amazon KDP) und Vertragsregeln mit Verlagen oder Auftraggebern. Selbst wenn das Gesetz dir die Kennzeichnung erspart, kann eine Plattform sie trotzdem verlangen.

10

Deine eigene Leistung schützt dich doppelt

  • Nur menschliche Schöpfungen sind urheberrechtlich schutzfähig. Eine KI kann kein Urheberrecht halten.
  • Rein KI-generierte Inhalte ohne wesentliche eigene Bearbeitung geniessen keinen Schutz — Mitbewerber dürfen sie kopieren, ohne dass du dagegen vorgehen könntest.
  • Erst mit substanziellem kreativem Beitrag entsteht Schutz: intensive Überarbeitung, kreative Auswahl, eigene Sprache.

Das ist der eigentliche Hebel: Mehr eigene Leistung bedeutet gleichzeitig mehr urheberrechtlichen Schutz und weniger Kennzeichnungsdruck. Beide Regelwerke belohnen dieselbe Sache.

11

Umsetzung im Alltag

Vor dem 2. August 2026 erledigen

  1. 01

    KI-Inventar erstellen

    Eine Tabelle genügt: Bereich, Tool, Art des Outputs, typische Nutzung, Relevanz. Alles mit hoher Relevanz bekommt eine feste Standard-Kennzeichnung, damit du im Alltag nicht jedes Mal neu überlegen musst. Einmal pro Quartal durchgehen.

  2. 02

    Chatbot kennzeichnen

    Wenn du einen auf der Website hast, ist das der eindeutigste und am schnellsten behebbare Fall. Hinweis ins Chatfenster, kurze Erklärung in Datenschutzerklärung und Impressum.

  3. 03

    Website-Disclaimer setzen

    Ein allgemeiner Hinweis zur KI-Nutzung mit ausdrücklicher Verantwortungsübernahme. Ersetzt nicht die Einzelkennzeichnung, schafft aber den Rahmen.

  4. 04

    Standardformulierungen hinterlegen

    Je eine Vorlage für Social Media, Newsletter, Bild, Video und Buch. Fertig formuliert, damit im Alltag niemand improvisieren muss.

  5. 05

    Dokumentation light aufbauen

    An einem Ort festhalten: welche Tools, wofür, welche Standard-Kennzeichnungen, wie die redaktionelle Prüfung sichergestellt wird. Das reicht, um bei Nachfragen nicht planlos dazustehen.

Deine Mini-KI-Policy — vier Bausteine

Kein Compliance-Dokument über fünfzig Seiten. Ein bis zwei Seiten Klarheit genügen.

Wo KI erlaubt ist
Ideensammlung und Recherche, Textentwürfe für Social Media, Newsletter und Website, Bildideen und Illustrationen, Transkription und Schnittunterstützung, Chatbots für einfache Fragen.
Wo KI nicht ohne Kontrolle eingesetzt wird
Rechtlich verbindliche Formulierungen wie AGB und Verträge, individuelle medizinische, steuerliche oder rechtliche Empfehlungen, Aussagen, deren Richtigkeit niemand im Haus fachlich beurteilen kann.
Redaktionsregel
Jeder KI-erstellte Text, der veröffentlicht wird, wird inhaltlich geprüft, angepasst und verantwortet. KI liefert höchstens Rohmaterial — die finale Fassung ist unser Werk.
Kennzeichnungsregel
Gekennzeichnet wird bei realistisch wirkenden Bildern und Videos mit Deepfake-Potenzial, bei synthetischen Stimmen, bei KI-Texten ohne substanzielle eigene Überarbeitung — und immer dann, wenn Transparenz das Vertrauen stärkt.

Der teuerste Fehler: erfundene Kundenstimmen

Vollständig KI-generierte Personen als angebliche Kundschaft, KI-Videos mit Lob von Menschen, die nie existiert haben, oder manipulierte Bilder mit prominenten Gästen, die du nie getroffen hast — das ist nicht bloss eine Kennzeichnungsfrage. In der Schweiz greift Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG (irreführende Angaben), unabhängig vom AI Act und unabhängig davon, ob du EU-Bezug hast.

  • Echte Testimonials von echten Menschen sind unproblematisch, sofern eine Einwilligung vorliegt.
  • Symbolische, KI-generierte Beispielpersonen klar als fiktives Beispiel kennzeichnen.
  • KI-Personen niemals als echte Kundschaft ausgeben.

Was du nicht musst

  • Nicht jede KI-Nutzung kennzeichnen — KI als Recherche-, Struktur- oder Optimierungswerkzeug bleibt frei.
  • Nicht jeden Marketingtext kennzeichnen — Werbe- und Produkttexte sind nicht erfasst.
  • Keine technischen Wasserzeichen selbst einbauen — das ist Pflicht der Anbieter generativer Systeme.

12

Offene Fragen und Grauzonen

  • Wie substanziell muss die redaktionelle Prüfung sein? Eine gesetzliche Definition fehlt. Faustregel: Der Inhalt sollte durch deine Prüfung erkennbar verändert und bereichert sein.
  • Wo genau verläuft die Grenze zwischen wesentlicher Inhaltsveränderung und technischer Bearbeitung bei Bildern? Das wird sich erst durch Behördenpraxis und Rechtsprechung konkretisieren.
  • Wie wird gegenüber Schweizer Unternehmen durchgesetzt? Für Art. 50 existiert in der Schweiz keine zuständige Behörde; die Durchsetzung läuft über die EU-Marktüberwachung bei EU-Bezug und über den zivilrechtlichen Weg.
  • Die Schweizer Umsetzung der Europarats-KI-Konvention ist noch nicht in der Vernehmlassung. Was sie für Transparenzpflichten bedeutet, ist offen.

Im Zweifel kennzeichnen. Die Kosten einer unnötigen Kennzeichnung sind minimal — die eines Verstosses nicht.

Zum Mitnehmen

Den Guide als PDF

Derselbe Inhalt, den du hier liest — als druckbares PDF für die Ablage, das Team oder die Treuhänderin. Inklusive Entscheidungsmatrix, Musterformulierungen und Quellenverzeichnis. Rechtsstand 2026-07-28.

Wir schicken dir ausserdem eine Nachricht, wenn sich am Rechtsstand etwas Wesentliches ändert. Abmeldung jederzeit, kein Weiterverkauf der Adresse.

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Häufige Fragen

Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch für Schweizer Unternehmen?
In den meisten Fällen ja. Der EU AI Act knüpft nicht an den Firmensitz an, sondern an den Markt: Erfasst sind auch Anbieter und Betreiber ausserhalb der EU, deren KI-Systeme in der EU bereitgestellt werden oder deren erzeugte Ergebnisse in der Union verwendet werden. Wer EU-Kundschaft anspricht oder auf Plattformen mit EU-Publikum veröffentlicht, ist im Anwendungsbereich. Die Schweiz selbst hat kein eigenes KI-Gesetz; der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 entschieden, sektoriell zu regulieren und die Europarats-KI-Konvention zu ratifizieren.
Ab wann gilt Artikel 50 EU AI Act genau?
Ab dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus hat Artikel 50 ausdrücklich von den Fristverschiebungen ausgenommen. Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 — nicht die Transparenzpflichten.
Muss ich KI-geschriebene Marketingtexte kennzeichnen?
Nein. Die Offenlegungspflicht für Betreiber trifft KI-generierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Werbe-, Produkt- und Salespage-Texte fallen nicht darunter. Bei Themen wie Gesundheit, Politik oder gesellschaftlichen Debatten sieht es anders aus.
Darf ich mein KI-Profilbild ohne Hinweis nutzen?
Das hängt vom Realismus ab, nicht vom Werkzeug. Wirkt das Bild so echt, dass eine durchschnittlich aufmerksame Person es für ein Foto halten könnte, ist es ein Deepfake und kennzeichnungspflichtig. Offensichtlich stilisierte Avatare, Comics und abstrakte Darstellungen sind es nicht. Eine leichte Retusche eines echten Fotos bleibt ebenfalls frei.
Muss ich mein Reel kennzeichnen, wenn nur die Stimme KI ist?
Ja. Synthetische und geklonte Stimmen fallen ausdrücklich unter die Transparenzpflichten. Der Hinweis gehört gesprochen an den Anfang oder in die Caption. Reine Audiobearbeitung wie Entrauschen und Schnitt bleibt frei.
Was gilt für einen Chatbot auf meiner Website?
Nutzerinnen und Nutzer müssen spätestens bei der ersten Interaktion wissen, dass sie mit einer Maschine sprechen — ausser es ist ohnehin offensichtlich. Verantwortlich ist immer die Betreiberin der Website, auch wenn der Bot von einem Drittanbieter eingebunden wurde.
Muss ich mein Buch kennzeichnen, wenn ich KI zum Schreiben genutzt habe?
Das hängt vom KI-Anteil und deiner redaktionellen Kontrolle ab. KI als reines Recherchewerkzeug löst keine Pflicht aus. KI-Entwürfe, die du substanziell überarbeitest und verantwortest, fallen unter die Ausnahme der redaktionellen Kontrolle. Ein Buch, das weitgehend von KI stammt und nur oberflächlich geprüft wurde, sollte gekennzeichnet werden. Zusätzlich können Plattformregeln greifen: Amazon KDP verlangt eine Meldung auch dort, wo das Gesetz sie nicht fordert.
Wo verläuft die Grenze zwischen Retusche und Manipulation?
Retusche optimiert, ohne eine neue Geschichte zu erzählen — Helligkeit, Kontrast, Schärfe, Hautbild. Das bleibt frei. Manipulation erzeugt eine neue Realität: ein Hintergrund, an dem du nie warst, hinzugefügte oder entfernte Personen, ein getauschtes Gesicht. Das ist kennzeichnungspflichtig.
Wie hoch sind die Bussgelder?
Verstösse gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Für KMU und Start-ups gilt der jeweils niedrigere Wert. Diese Obergrenzen zielen auf grosse Unternehmen und schwere Verstösse; für kleine Betriebe ist zunächst mit Hinweisen und Nachbesserungsaufforderungen zu rechnen.
Muss ich technische Wasserzeichen selbst einbauen?
Nein. Die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte nach Artikel 50 Absatz 2 ist eine Pflicht der Anbieter generativer KI-Systeme, nicht der Betreiber. Deine Aufgabe ist die für Menschen erkennbare Kennzeichnung. Praktisch hilfreich ist, Metadaten beim Export nicht unnötig zu entfernen.

14

Quellen

Alle Aussagen stützen sich auf öffentlich zugängliche Primär- und Fachquellen. Rechtsstand 2026-07-28.

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Massgeblich ist, ob eine durchschnittlich aufmerksame Person das Bild für echt halten könnte. Wenn du das nicht sicher verneinen kannst, kennzeichne. Die Kosten einer unnötigen Kennzeichnung sind minimal, die eines Verstosses nicht.