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Expat-Rechner — Leistbarkeit und Lex Koller für Zuziehende

Wer als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz Wohneigentum kaufen will, stösst auf zwei Hürden zugleich: die Tragbarkeitsregeln der Banken und die Bewilligungspflicht nach Lex Koller. Beides ist getrennt dokumentiert und für Zuziehende schwer zusammenzubringen. Der Rechner beantwortet beide Fragen in einem Schritt-Wizard — ohne Konto, mit PDF zum Mitnehmen.

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Verifikation als Produktmerkmal, nicht als Fussnote

Ein Rechner, der mit Gesetzeslage argumentiert, ist nur so gut wie seine Belege. Wir haben deshalb jede Rechenregel gegen ihre Quelle geprüft und das Ergebnis im Repository dokumentiert: Lex Koller gegen BewG und BewV, Eigenmittel und Amortisation gegen die Mindestanforderungen der Schweizerischen Bankiervereinigung. Der Faktencheck hat drei Fehler in der Lex-Koller-Logik zutage gefördert, die vorher plausibel aussahen. Entscheidend ist die zweite Hälfte: Die verbreiteten Faustregeln — fünf Prozent kalkulatorischer Zins, ein Prozent Unterhalt, ein Drittel des Einkommens — sind eben keine regulierten Zahlen, sondern Bankkonvention. In der Oberfläche stehen sie deshalb ausdrücklich als Marktannahme und nicht als Gesetz. Diese Unterscheidung ist der Unterschied zwischen Orientierung und Falschauskunft.

Einwilligung als Compliance, nicht als Formularfeld

Der Rechner erzeugt Leads, und Leads gehen an zwei verschiedene Empfängertypen — Hypothekarberatung und Maklerdienste. Die Einwilligung dafür ist zweigeteilt und wird an der Trust-Boundary validiert, nicht im Frontend: Ein Lead erreicht nur den Empfängertyp, dem tatsächlich zugestimmt wurde. Ebenso rechnet die Server-Route jede Eingabe neu und speichert ausschliesslich den serverseitig ermittelten Wert; den Zahlen aus dem Browser wird nicht vertraut. Beides sind Stellen, an denen Abkürzungen im Alltag verlockend sind und im Ernstfall teuer werden.

Stand und was noch fehlt

Der Rechner läuft, die Engine ist durch Tests abgedeckt, Lead-Routing und PDF-Ausgabe funktionieren. Was offen bleibt, benennen wir ebenso: Der Einwilligungsfluss soll juristisch geprüft werden, bevor aktiv Reichweite aufgebaut wird. Auch der fachliche Zuschnitt hat Grenzen, und die sind dokumentiert — die Bewilligungsfreiheit für Personen mit Ausweis G ist auf EU- und EFTA-Angehörige modelliert, und die Zweitwohnungsgesetzgebung (Lex Weber) ist nicht abgedeckt. Ein Rechner, der seine eigenen Grenzen nicht kennt, ist gefährlicher als gar keiner.

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